Alle Berufe auf einer Seite – immer im Blick
Mit ein Grund, weshalb Jugendliche keine Berufswahl treffen, ist der Glaube, hinter der nächsten Ecke lauere ein noch besseres Angebot. Sie kennen sich nicht aus, ihnen fehlt die Übersicht, die meisten Berufsbezeichnungen sind ihnen fremd und so landen zu viele SchülerInnen dann bei 20 mehr oder weniger bekannten Modeberufen.
Wir hatten alle Ausbildungsberufe und Studienmöglichkeiten nach Tätigkeiten sortiert auf einer DIN A3 Seite zusammengefasst. Zu 16 Berufsfeldern und ihren 123 Berufsgruppen fanden die SchülerInnen hier eine verständliche Orientierung und erhielten mit diesem Werkzeug gleichzeitig eine Anleitung zur Auswahl.
Die Reaktionen der SchülerInnen auf dieses Werkzeug waren in hohem Maße erfreulich. Denn zur Bearbeitung durch die SchülerInnen bedienten wir uns einer im Prinzip einfachen Herangehensweise: “Wenn du nicht weißt, was du willst, dann solltest du zumindest wissen, was du nicht willst.” Und so baten wir die TeilnehmerInnen zunächst einmal, alle der 123 Berufsgruppen zu streichen, die sie nicht interessierten. Es kam nun immer wieder zu zwei Reaktionen: Erstens stellten die SchülerInnen Fragen zu den ihnen unbekannten Berufsgruppen. Das erweiterte die meist nur aus Modeberufen bestehende Berufsauswahl. Zweitens hörten wir immer wieder: “Ich dachte in dem Bereich kann man nur studieren. Was sind das denn für Ausbildungsberufe, die dahinter stehen?”
In nur 30 Minuten hatten schließlich alle SchülerInnen eine überschaubare Auswahl getroffen und konnten nun mit drei “Klicks” im Internet die einzelnen Berufe dahinter entdecken und kennen lernen.
Mit Schreiben vom 12. August 2010 von der Stabsstelle Recht/Justiziariat der Bundesagentur für Arbeit, müssen wir die Arbeit mit dem Berufswahlrad einstellen.
Zitat: “Nach unseren Kenntnissen verwenden Sie im Rahmen des sog. Berufswahlrads die Systematik aus dem BERUFEnet der Bundesagentur für Arbeit, obwohl man Ihnen aufgrund Ihrer Anfragen in der Vergangenheit bereits mitgeteilt hatte, dass Inhalt und Struktur der Datenbank urheberrechtlichen Schutz genießen. Wir fordern Sie daher auf, die Verwendung des Berufswahlrads bis zum 26.08.2010 von Ihrer Internetseite sowie von sonstigen, ggf. von Ihnen verwendeten Dokumenten oder Internetseiten zu entfernen.
Eine weitere, ungenehmigte Verwendung kann wegen der Verletzung des Urheberrechts rechtliche Schritte nach sich ziehen, die sich die BA für den Fall des ergebnislosen Ablaufs der o.g. Frist ausdrücklich vorbehält.”
